Landesverband der Kita- und Schulfördervereine (LVFV) e.V.

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZ IM VEREIN

Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre. Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.

Dafür bieten wir Vereinen, Einrichtungen und Organisationen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich neben einem ersten Monitoring (Sichtung), ein weitergehendes Audit (Überprüfung) sowie Schulungen, regelmäßiger „Inhouse“ Betreuung, rechtssichere Dokumentation und Mustervorlagen an. Niemand muss sich ein unnötiges Risiko im Ehrenamt aussetzen wenn kompetente Hilfe und fachliche Unterstützung so kompakt abgerufen werden kann. 

 

DATENSICHERHEIT IM VEREIN

Als Daten- und Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und -lagernden (technischen oder nicht-technischen) Systemen, die die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken.

Die Förderprogramme “ DigitalpaktVerein “ und “ DigitalpaktSchule “  aus dem sog. “ Masterprogramm Education Digital “ bestehen aus unterschiedlichen Modulen, welches Vereinen, Einrichtungen und Organisationen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich und seinen Mitgliedern oder Angestellten einen “ digitalen Airbag “ verschafft. Der „digitale Airbag“ definiert, regelt und optimiert alle notwendigen Veränderungen in den Datensicherheitsbereichen, welche nach der Einführung der DSGVO vom 25.05.2018 unumgänglich sind und die Empfehlungen und Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) für öffentliche Einrichtungen und Organisationen nicht nur beachtet, sondern für Vorstände und Leitungsgremien rechtssicher realisiert. Diese Prozesse können schrittweise umgesetzt werden und durchziehen regelrecht alle Arbeitsbereiche und Strukturen mit denen bisher herkömmlicherweise in den Vereinen, Einrichtungen und Organisationen gearbeitet wurde. 

Es gilt Arbeits-, Verwaltungs- und Verarbeitungsprozesse anzupassen oder neu aufzusetzen. Sie effiziente, logischer und transparenter im Sinne einer wirklichen digitalen Bildungswende mit hoher Sicherheit für Verantwortliche gegenüber allen Beteiligten umzusetzen. Es betrifft vorhandene Computer, Sicherheitssoftware, Verschlüsselung, jegliche Art von digitale Speichermedien und deren digitalen Datenspeicherung sowie mobilen Endgeräte. Dafür bietet „Education Digital“ Vereinen, Einrichtungen und Organisationen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich vier Haupt- und Schwerpunktmodule an, welche die Organisation, die Verwaltung, die Verarbeitung und Datenbestandssicherung effizient, zeit- und ortsunabhängig werden lässt.

Vergessen Sie das unnötige Risiko im Ehrenamt wenn kompetente Hilfe und fachliche Unterstützung so kompakt abgerufen werden kann. Nutzen Sie „Education Digital“ und konzentrieren Sie sich mit Ihrem Verein, Ihrer Einrichtung oder Organisation wieder auf die eigentlichen Inhalte und Ziele und das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft.

Stand 20.07.2022